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Schwerpunktthema Lebensmittelkennzeichnung

Die Lebensmittelkennzeichnung soll dem Verbraucher ermöglichen, sich beispielsweise über Inhalt und Zusammensetzung oder über enthaltene allergieauslösende Stoffe und die Herkunft des Lebensmittels informieren zu können. Falsche Angaben werden durch die Lebensmittelüberwachung als Verbrauchertäuschung beanstandet und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Die richtige Kennzeichnung ist daher für die handwerklichen Betriebe von besonderer Bedeutung.

Die Lebensmittelkennzeichnung wird durch die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (kurz: LMIV) neu geregelt. Die LMIV gilt ab dem 13. Dezember 2014. Die Art und Weise der Kennzeichnung der losen Ware wird national durch die Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) geregelt. Eine nationale Durchführungsverordnung zur gesamten LMIV, die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV), liegt derzeit nur im Entwurf vor.

Die wesentlichen neuen Kennzeichnungspflichten sind:

Ab 13. Dezember 2014: Lose Ware

  • Allergenkennzeichnung

Ab 13. Dezember 2014: Vorverpackte Ware

  • Kennzeichnung der Tierart
  • Hervorhebung der allergieauslösenden Stoffe im Zutatenverzeichnis
  • Gegebenenfalls Herkunft bei falschem Eindruck über tatsächliche Herkunft
  • Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten, aus Fleischstücken zusammengefügter Lebensmittel, Fremdwasser und Fremdeiweiß zur Vermeidung von Täuschungen
  • Gegebenenfalls Angaben zur Verwendung und Aufbewahrung
  • Mindestschriftgröße
  • Vorgaben für den Online-Handel

Ab 1. April 2015

  • Herkunft bei verpacktem frischem Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel

Ab 13. Dezember 2016

  • Nährwertkennzeichnung bei verpackter Ware (Ausnahme für kleine Mengen)